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Zerlegung und Grenzfestlegung

Katastervermessungen werden zur Bildung neuer Flurstücke veranlasst oder zur Prüfung und örtlichen Kennzeichnung von unklaren bzw. strittigen nachbarlichen Grenzverhältnissen.

Zerlegungsvermessung

Eine grundbuchliche Abschreibung einer Teilfläche setzt in der Regel eine Kaufvertragsvereinbarung voraus, in dessen Ergebnis für den Erwerber ein Grundbuch neu angelegt wird. Die Bildung dieser Teilfläche zum neuen Flurstück erfolgt durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und die Fortführung des amtlichen Katasternachweises durch die zuständige Katasterbehörde.

An welcher Stelle eine neue Grenzziehung am sinnvollsten ist und wie sich der Ablauf einer Zerlegungsvermessung gestaltet, dazu beraten wir Sie gern.

Grenzfeststellungsvermessung

Eine Überprüfung von Grenzpunkten bzw. Flurstücksgrenzen erweist sich als sehr gute Investition für die Grundstückseigentümer, wenn damit Unklarheiten beseitigt und Rechtssicherheit zu ihrem Nutzen hergestellt werden können.

Wenn eindeutig gekennzeichnete und widerspruchsfreie Flurstücksgrenzen als Ihre Grundstücksgrenzen vor Ort vorhanden sind, dann kann eine mögliche nachbarschaftliche Auseinandersetzung geregelt bzw. dieser vorgebeugt werden.

Folgende Vorteile haben Sie:

  • Ihr Grundstück ist damit eindeutig in seinen Längen und Breiten örtlich gekennzeichnet!

  • Im Grundbuch vor Baubeginn als Eigentümer zu stehen, gibt jedem Bauherren Sicherheit und spart eine Menge Unannehmlichkeiten. Durch eine gute Beleihungsfähigkeit entfallen hohe Zwischenfinanzierungszinsen!

  • Örtliche Grenzeinrichtungen (Zäune, Mauern, Hecken) können nach ihren Verläufen eindeutig einem Eigentümer zugeordnet werden!

  • Flächenangaben von Flurstücken und Grundstücken, die im Kataster und Grundbuch gebucht sind, werden auf ihre wahren Größen überprüft und wenn nötig korrigiert!

  • Verbindliche und sichere Aussagen zu den Katasterangaben Ihres Grundstücks.