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Amtlicher Lageplan

Der Amtliche Lageplan ist für die Beantragung einer Baugenehmigung eine der wichtigsten Unterlagen für die Baugenehmigungsbehörde.

Der Versuch, ohne Lageplan Geld zu sparen, vergrößert nur die Gefahren der Ablehnung eines Bauantrages oder produziert Unsicherheiten und Risiken in den Planungsdaten. Die möglichen Folgen können sein:
unkorrekte Abstände zu den Grundstücksgrenzen
Nichteinhaltung des B-Planes
Konsequenzen wie Planungsänderungen, Baustopps oder Abriss

Es können auch durch Erschließungsmängel Anschlussprobleme mit Ver- und Entsorgungsmedien auftreten.
Der Architekt als Planer des Bauvorhabens, der Bauträger oder der Bauherr sind mit Hilfe eines Lageplanes in der Lage, das neue Gebäude exakt auf die tatsächlichen, rechtlichen und örtlichen Gegebenheiten abzustimmen und zu planen.

Grundlagen für den Inhalt eines Amtlichen Lageplanes sind:
die aktuellen Auszüge aus dem Katasternachweis und dem Grundbuch
die aktuellen Auszüge aus dem Bebauungsplan bzw. anderen öffentlichen bau- und planungsrechtlichen Festlegungen zum Grundstück
Informationen und Daten zu vorhandenen öffentlichen Ver- und Entsorgungsmedien
unsere Erfassung örtlicher topographischer Daten durch eine Lage– und Höhenvermessung
Ihre Projektunterlagen

Diese gesamten Informationen und Daten sind im Amtlichen Lageplan maßstäblich nach den Vorgaben der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V) zusammengefasst dargestellt. Damit ist jeder Bauherr vor Baubeginn gut beraten und verringert sein Risiko von möglichen Baustopps, Zeitverlusten, unnützen Mehrkosten oder Rechtsstreitigkeiten.

Ihr Vorteil und Nutzen ist: Alle Planungs- und Grundstücksdaten sind in einem Plan einheitlich zusammengefasst.